Herzlich Willkommen
Der Landesverband Thüringer Ziegenzüchter e. V. lädt Sie zu einem Besuch unserer Website ein.
Verbandsmitglieder und Freunde der Thüringer Ziegenzucht heißen wir herzlich willkommen. Nehmen Sie teil am vielfältigen Verbandsleben und seien Sie Akteur oder Gast unserer Veranstaltungen.
Ausbruch der Maul- und Klauenseuche in Brandenburg
Im Landkreis Märkisch-Oderland (MOL) wurden im Rahmen von Abklärungsuntersuchungen bezüglich der Blauzungenkrankheit (BTV) am 09.01.2025 in einem Rinderbestand durch das Landeslabor Berlin-Brandenburg (LLBB) Hinweise auf eine MKS-Infektion festgestellt. Sofort nach Bekanntwerden der Laborergebnisse des LLBB wurde der Bestand am 09.01.2025 durch das Veterinäramt des Landkreises MOL gesperrt und weitere amtliche Untersuchungen unverzüglich eingeleitet.
Probenmaterial von der positiv befundeten Probe wurde noch am 09.01.2025 zum nationalen Referenzlabor am Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, dem Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) zur Bestätigungsuntersuchung weitergeleitet. Das FLI hat den Befund am 10.01.2025 bestätigt. Auf dieser Grundlage wurde ein MKS-Ausbruch vom Veterinäramt amtlich festgestellt.
Die Tötung des Bestandes sowie die unschädliche Beseitigung der Tierkörper wurden durch das zuständige Veterinäramt angeordnet. Es handelt sich um einen Wasserbüffelbestand mit 11 Tieren. Drei Tiere waren bereits verendet.
Um den Ausbruchsbestand wird im Radius von mindestens 3 km eine Schutzzone und im Radius von mindestens 10 km eine Überwachungszone eingerichtet. Betroffen sind die Landkreise Märkisch-Oderland, Barnim und Oder-Spree sowie die Stadt Berlin. Innerhalb der Schutz- und Überwachungszone werden alle vorgesehenen Maßnahmen durch das zuständige Veterinäramt angeordnet.
Darüber hinaus wird für das gesamte Land Brandenburg der Transport von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Kameliden für 72 Stunden untersagt. Gleiches gilt für in den Tierhaltungsbetrieben von diesen Tieren gewonnen Körpern oder Tierkörperteilen und Gülle. Dies ist notwendig aufgrund der hohen Kontagiosität des MKS-Virus und der dadurch möglichen schnellen Ausbreitung.
Die Ursache für die Infektion ist noch unklar. Alle notwendigen epidemiologischen Ermittlungen sind eingeleitet. Nach derzeitigem Stand ist Thüringen bisher nicht betroffen.
Die MKS ist eine fieberhafte Allgemeinerkrankung der Klauentiere. Die letzten Fälle traten 1988 in Deutschland auf.
Als empfänglich gelten u.a. Haus- und Wildschweine, Rinder, Schafe, Ziegen, Büffel, Wildwiederkäuer, Giraffen, Kamele und Flusspferde sowie die nicht zu den Paarhufern zählenden Elefanten. Die typischen Wirte für MKS-Viren in Deutschland sind Hauswiederkäuer und -schweine, aber auch viele Zoo- und Wildtiere können an MKS erkranken. Für den Menschen als Verbraucher von pasteurisierter Milch, daraus hergestellten Milchprodukten oder von Fleisch besteht keine Gefahr.
Die häufigste Übertragungsart der MKS ist der Kontakt zwischen erkrankten und empfänglichen Tieren. An MKS erkrankte Tiere verbreiten das Virus in großen Mengen mit der Flüssigkeit aufgeplatzter Blasen, aber auch mit Speichel, Milch, Dung und der Atemluft. Es besteht zudem ein hohes Risiko für eine indirekte Ansteckung über kontaminiertes Futter, Gegenstände, Fahrzeuge oder Personen.
Aus diesem Grund werden alle Betriebe, die empfängliche Tierarten halten, um höchste Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen aufgerufen. Bitte lassen sie alle Erkrankungen, die auf Blauzungenkrankheit oder MKS hindeuten, abklären. Veranstaltungen, Märkte, Auktionen o. ä. sollten in nächster Zeit nicht abgehalten/besucht werden! Eine Ausbreitung der MKS muss unbedingt verhindert werden. Auch wenn ein Auftrieb derzeit von der zuständigen Veterinärbehörde noch nicht untersagt wird, kann es jederzeit zu einer Bestandssperre kommen, so dass Ausstellungstiere evtl. nicht mehr abgetrieben werden dürfen.
Mit der Bestätigung der MKS verliert Deutschland seinen Status als „frei von MKS ohne Impfung“ bei der Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH). Es ist damit zu rechnen, dass zahlreiche Drittländer die Einfuhr von empfänglichen Tieren und deren Erzeugnisse vorerst aussetzen werden. Durch den Verlust des MKS-Freiheitsstatus nach WOAH sind ab sofort zahlreiche Veterinärbescheinigungen für den Export von insbesondere Produkten von Wiederkäuern und Schweinen nicht mehr ausstellbar. Dies bedeutet, dass der Export von beispielsweise Milch und Milchprodukten, Fleisch und Fleischprodukten, aber auch Häuten und Fellen, gesalzene Naturdärme, Samen und Blutprodukten oder empfänglichen Tieren kaum mehr möglich ist. Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass Drittländer umgehend Sperren für Waren aus Deutschland verhängen werden.
Aktuelles zur Blauzungenkrankheit
Dr. Udo Moog vom Schaf- und Ziegengesundheitsdienst der Thüringer Tierseuchenkasse hat im Anhang wichtige Informationen zur Blauzungenkrankheit zusammengestellt.
Lehrgang Sachkunde Schaf- und Ziegenhaltung ab September 2024
Kulturlandschaft braucht Pflege, viele seltene Tier- und Pflanzenarten sind unmittelbar abhängig von der Bewei-
dung durch Schafe und Ziegen. Doch die Anzahl an Schäfereibetrieben und somit an Schafen und Ziegen sinkt seit Jahren kontinuierlich. Ob Quereinstieg, Hobbytierhaltung oder grundsätzliches Interesse an der Schäferei (z. B. Berater*innen) – mit diesem von der Landvolkbildung und der Weidewonne entwickelten Kurs sollen Schaf- und Ziegenbegeisterte mit dem notwendigen Fachwissen in Theorie und Praxis qualifiziert werden. Gemeinsam mit den Partnern und Partnerinnen aus Landwirtschaft und Naturschutz werden Sie von den gesetzlichen Grundlagen über die Betreuung, Handling und Gesunderhaltung der Tiere bis hin zur naturschutzkonformen Landschaftspflege und Möglichkeiten der Förderung geschult.
Bei Interesse nehmen Sie bitte Kontakt mit der Geschäftsstelle auf. Weitere Informationen folgen.
Wichtig: ab 01.08.2023 Änderungen bei HIT-Meldungen!
Rechtliche Grundlage (Tiergesundheitsrechtsakt, Animal Health Law) (neu)
Auf Grund des in Krafttreten des Tiergesundheitsrechtsaktes VERORDNUNG (EU) 2016/429 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 9. März 2016 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit (auch „Animal Health Law“ - AHL) und der DELEGIERTEN VERORDNUNG (EU) 2019/2035 DER KOMMISSION vom 28. Juni 2019 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Vorschriften für Betriebe, in denen Landtiere gehalten werden, und für Brütereien sowie zur Rückverfolgbarkeit von bestimmten gehaltenen Landtieren und von Bruteiern ergeben sich neue Vorschriften hinsichtlich der Meldetatbestände für Schweine und Schafe/Ziegen.
Änderungen ab 01.08.2023 (neu)
Ab 01.08.2023 sind zusätzlich zu den bisherigen Stichtags- und Zugangsmeldungen innerhalb von 7 Tagen auch Abgangsmeldungen für Schafe und Ziegen vorzunehmen.
Dies ergibt sich aus oben genannten Rechtsgrundlagen.
Zielgruppen
Eine Meldeberechtigung und -Verpflichtung für den Abgang von Schafen und Ziegenhaben folgende Betriebe:
Halter | |
Viehhandelsunternehmen | |
Sammelstellen |
WICHTIG:
Mit Abgang ist wie bei Zugang die Tierbewegung von lebenden Tieren in oder aus dem Betrieb gemeint.
D.h. zu melden sind Zugänge oder Abgänge zu oder von einer Betriebsnummer. Keine interne Umsetzungen, wenn gleiche Betriebsnummer. Tod und Verendung sind nicht als Abgang zu melden! Gehen die Tiere vom Betrieb zum Schlachthof, meldet der Betrieb Abgang. Der Schlachthof meldet weiterhin nur den Zugang von Tieren.
Mit Inkrafttreten der geänderten Viehverkehrsverordnung am 14. Juli 2007 ist der Schaf- und Ziegenhalter verpflichtet ab dem 01.01.2008 Tierzugänge zu melden. Darüber hinaus sind mit der Neufassung der ViehVerkV die Kriterien der Bestandserfassung für Schafe und Ziegen festgelegt worden.
Ziel ist es, die Effektivität der Tierseuchenbekämpfung zu erhöhen. Im Falle eines Seuchenausbruches muss rasch und umsichtig gehandelt werden. Die Datenbankinformationen erleichtern eine schnelle Abklärung von Infektionswegen und Infektionsursachen.
Die Meldungen für ganz Deutschland werden in einer zentralen Datenbank, der HI – Tier, unter dem Bereich Schaf- und Ziegendatenbank erfasst. Für jedes Bundesland ist unmittelbar eine Regionalstelle (RS) zuständig (siehe http://www.hi-tier.de/rs-adress.html).
Direktvermarkter aufgepasst!
Direktvermarkterverzeichnis vom Bundesverband Deutscher Ziegenzüchter e.V. (BDZ)
Die direktvermarktenden Mitgliedsbetriebe der BDZ-Mitgliedsverbände und -direkten Mitglieder sind im Jahr 2017 mit Unterstützung der Landwirtschaftlichen Rentenbank in die Broschüre Multitalent Ziege aufgenommen worden. Erfreulicherweise ist ein Folgeprojekt bewilligt worden, d.h. dieses analoge Medium ist - gefördert ebenfalls durch die Landwirtschaftliche Rentenbank - in eine digitale Form überführt wurden.
Informationen zum Projekt: