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Urlaubszeit

Die Geschäftsstelle und Zuchtleitung des Landesverbandes Thüringer Ziegenzüchter e. V. ist ab 23.06.2025 wieder besetzt!
Deutsche Online Zuchtziegenauktion 2025

Nach den guten Erfahrungen aus den letzten Jahren und dem eindeutigen Votum der beteiligten Akteure für eine Fortsetzung des bewährten Formats, wird es auch in diesem Jahr eine bundesweite online Zuchtziegenversteigerung geben. Deutschlands beste Zuchttiere werden über den bekannten Account www.ziegen-auktion.de in der Zeit vom 21.7. bis einschließlich Sonntag 27.07.2025 zu ersteigern sein. Im Vorfeld wurden sämtliche Auftriebs- und Zulassungsbedingungen mit den teilnehmenden Verbänden abgestimmt. Alle Tiere wurden in den sechs Wochen vor der Versteigerung von der zuständigen Körkommission der jeweiligen Verbände auf den Heimatbetrieben bewertet, gekört und fotografiert. Ab Mitte Juli stehen dann alle Tiere mit Angaben zu Herkunft, Abstammung, Elternleistung und Fotos, sowie auch gegebenenfalls mit Video im Netz.
Wichtig: ab 01.08.2023 Änderungen bei HIT-Meldungen!
Rechtliche Grundlage (Tiergesundheitsrechtsakt, Animal Health Law) (neu)
Auf Grund des in Krafttreten des Tiergesundheitsrechtsaktes VERORDNUNG (EU) 2016/429 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 9. März 2016 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit (auch „Animal Health Law“ - AHL) und der DELEGIERTEN VERORDNUNG (EU) 2019/2035 DER KOMMISSION vom 28. Juni 2019 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Vorschriften für Betriebe, in denen Landtiere gehalten werden, und für Brütereien sowie zur Rückverfolgbarkeit von bestimmten gehaltenen Landtieren und von Bruteiern ergeben sich neue Vorschriften hinsichtlich der Meldetatbestände für Schweine und Schafe/Ziegen.
Änderungen ab 01.08.2023 (neu)
Ab 01.08.2023 sind zusätzlich zu den bisherigen Stichtags- und Zugangsmeldungen innerhalb von 7 Tagen auch Abgangsmeldungen für Schafe und Ziegen vorzunehmen.
Dies ergibt sich aus oben genannten Rechtsgrundlagen.
Zielgruppen
Eine Meldeberechtigung und -Verpflichtung für den Abgang von Schafen und Ziegenhaben folgende Betriebe:
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Halter |
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Viehhandelsunternehmen |
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Sammelstellen |
WICHTIG:
Mit Abgang ist wie bei Zugang die Tierbewegung von lebenden Tieren in oder aus dem Betrieb gemeint.
D.h. zu melden sind Zugänge oder Abgänge zu oder von einer Betriebsnummer. Keine interne Umsetzungen, wenn gleiche Betriebsnummer. Tod und Verendung sind nicht als Abgang zu melden! Gehen die Tiere vom Betrieb zum Schlachthof, meldet der Betrieb Abgang. Der Schlachthof meldet weiterhin nur den Zugang von Tieren.
Mit Inkrafttreten der geänderten Viehverkehrsverordnung am 14. Juli 2007 ist der Schaf- und Ziegenhalter verpflichtet ab dem 01.01.2008 Tierzugänge zu melden. Darüber hinaus sind mit der Neufassung der ViehVerkV die Kriterien der Bestandserfassung für Schafe und Ziegen festgelegt worden.
Ziel ist es, die Effektivität der Tierseuchenbekämpfung zu erhöhen. Im Falle eines Seuchenausbruches muss rasch und umsichtig gehandelt werden. Die Datenbankinformationen erleichtern eine schnelle Abklärung von Infektionswegen und Infektionsursachen.
Die Meldungen für ganz Deutschland werden in einer zentralen Datenbank, der HI – Tier, unter dem Bereich Schaf- und Ziegendatenbank erfasst. Für jedes Bundesland ist unmittelbar eine Regionalstelle (RS) zuständig (siehe http://www.hi-tier.de/rs-adress.html).
Direktvermarkter aufgepasst!
Direktvermarkterverzeichnis vom Bundesverband Deutscher Ziegenzüchter e.V. (BDZ)
Die direktvermarktenden Mitgliedsbetriebe der BDZ-Mitgliedsverbände und -direkten Mitglieder sind im Jahr 2017 mit Unterstützung der Landwirtschaftlichen Rentenbank in die Broschüre Multitalent Ziege aufgenommen worden. Erfreulicherweise ist ein Folgeprojekt bewilligt worden, d.h. dieses analoge Medium ist - gefördert ebenfalls durch die Landwirtschaftliche Rentenbank - in eine digitale Form überführt wurden.
Informationen zum Projekt: